EP 13 - You've got Mail! Staffel 1 1

EP 13 – You’ve got Mail!

Wo bekommt man Newsletter-Programme? Wie werden Newsletter-Programme verwendet? Was ist berechtigtes Interesse? Wie gehe ich da vor? Wie frage ich stilvoll, ob ich einen Newsletter trotz berechtigtem Interesse versenden darf?

Diese und andere Fragen beantworten wir in dieser Episode:

Was versteht man unter Newsletter?

Als Newsletter wird ein regelmäßig erscheinendes Rundschreiben bezeichnet. Newsletter werden im ursprünglichen Sinn durch Unternehmen herausgegeben, um ihre Kunden oder Mitarbeiter über Neuigkeiten zu informieren.

Newsletter sind Massenmails, die an einen bestimmten Abonnentenkreis verschickt werden. Hier handelt es sich dann um erwünschte E-Mails. Abonnenten haben sich zum Newsletter angemeldet, da sie sich für die Inhalte interessieren.

Was ist, wenn ich den Newsletter nicht mehr erhalten will?

Lt. DSGVO müssen wir die Möglichkeit haben, uns jederzeit einfach und unkompliziert von einem Newsletter abmelden können. Moderne Systeme haben diese Abmeldefunktion bereits eingebaut.

Wenn Newsletter vom E-Mail-Programm versendet werden, dann hat man diese Funktion nicht. Hier ist es sinnvoll, auf ein professionelles System zu switchen.

Besser: office@-Adresse einrichten und vor dort versenden.

Welche rechtlichen Inhalte sind unbedingt im Newsletter nötig?

  • Abmeldelink in der Fußzeile positionieren
  • Absenderinformationen wie Adresse und Telefonnummer

Doppelte Abmeldefunktionen sind nicht zulässig nach der DSGVO: idealerweise gelingt einem Abonnenten die Abmeldung mit nur einem Klick. Darauf muss man als Unternehmer unbedingt achten!

Wie funktionieren Double-opt-In – Verfahren für Newsletter-Programme?

Double Opt-In stellt einen Schutz vor falschen Newsletter-Anmeldung dar. Durch die Anmeldung alleine im Formular darf noch kein Newsletter versendet werden. Es muss das Abo durch den Klick auf einen Link zusätzlich noch bestätigt werden.

 

Fazit jedenfalls:

Wir dürfen nicht jedem Menschen wahllos unseren Newsletter schicken, wir müssen auf jeden Fall den Abmeldelink einfügen und sollten in ein modernes Newsletter-Versandsystem investieren.